BGH: Haribo „GLÜCKSWOCHEN“ darf weiter werben
20 Januar
Die beanstandete Fernsehwerbung Haribo „GLÜCKSWOCHEN“ ist lt. Urteil vom BGH nicht zur unlauteren Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit Minderjähriger geeignet. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2013 – I ZR 192/12 -) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Firma Haribo weiterhin mit den „GLÜCKS-WOCHEN“ im Fernsehen werben darf. Die Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten, verstößt nicht