Über Gewinnspiele generierte Social Media-Bewertungen sind wettbewerbswidrig
17 Januar
Das OLG Frankfurt a. M. festgestellt, dass durch ein Gewinnspiel „erkaufte“ Bewertungen wettbewerbswidrig sind (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.8.2020, Gewinnspiel-Urteil_OLG-Frankfurt-a.M-6-U-27019). Die Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, ist unlauter. Es kann unterstellt werden, dass durch eine Gewinnspielauslobung eine erhebliche Zahl an Bewertungen generiert wird. Das Oberlandesgericht