Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Verkauf von Aktion Mensch-Losen bei REWE und dm keine Glücksspielvermittlung ist. Die Lotteriegenehmigungsbehörde in Rheinland-Pfalz hatte die Genehmigung mit der Begründung verweigert, dass es sich beim Verkauf von Losgutscheinen um die Vermittlung von Glücksspiel handele. Diese müssten von den Handelsketten eigens beantragt werden. Seit zwei
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss (> Urteil_Oberverwaltungsgericht Lüneburg) vom 14.03.2017 entschieden, dass es sich bei einer Online-Cent-Auktion um verbotenes Glücksspiel handelt. Zuvor hatte die Ordnungsbehörde bereits die Aktivitäten der Antragstellerin untersagt. Gegen diese Untersagung hatte die Antragstellerin geklagt. Das OVG stufte nun den Ablauf der Auktionen auf dem Internetportal der Klägerin als genehmigungspflichtiges Glücksspiel
Bei sog. Cent-Auktionen kauft der Verbraucher zunächst Gebotsrechte. Diese kann er einsetzen, um für ein Produkt zu bieten. Pro Gebot erhöht sich dann der Kaufpreis und teilweise verlängert sich gleichzeitig der Auktionszeitraum. Diese Art des Verkaufens darf im Internet nicht stattfinden, da es sich um illegales Glücksspiel handelt, hat der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg entschieden. Eine Countdown-Auktion
Nach einem Urteil vom Landgericht Amberg muss bei einem Gewinnspiel im Print-Bereich ausreichend transparent auf etwaige Beschränkungen bei der Teilnahme hingewiesen werden. Hierfür reicht es nicht aus, pauschal auf eine Internetseite zu verweisen Urteil_LG-Amberg-Urteil-v.-08.04.2019-Az.-41-HK-O-93218. Ein Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen. Die Beklagte – ein bundesweiter Elektromarkt – bewarb in einem Print-Werbeprospekt ein Gewinnspiel. Ab 20,- EUR Einkaufswert
Von besonderer Praxisrelevanz ist, dass sich das OLG Frankfurt a.M. erstmals in einem Urteil auf eine bestimmte Anzahl von Co-Sponsoren festgelegt hat. Denn eine Werbeeinwilligung mit Co-Sponsoren und der Einwilligungs-Klausel „Strom & Gas“ ist wirksam und DSGVO-konform Urteil_Teilnahme-an-einem-Gewinnspiel-von-Einwilligung-in-zukuenftige-E-Mail-Werbung-Oberlandesgericht-Frankfurt_aM-20190627. Leitsatz 1. Wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht, handelt es sich um eine
Der Fall „Kopplung von Gewinnspiel und Rezepteinlösung“ war vor dem OLG Frankfurt a. M. anhängig. Die Beklagte – eine ausländische Versandapotheke – warb für ein großes Gewinnspiel. Hauptpreis war ein Gutschein für ein E-Bike im Wert von 2.500,- EUR sowie neun Philips-Sonicare-Diamond-Clean-Sets. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung war das Einsenden eines Rezepts. Das OLG Frankfurt
Wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort eine bestimmte Menge regnet oder schneit, darf ein Händler seinen Kunden den Kaufpreis erstatten oder eine hohe Rückerstattung vornehmen. Denn Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind spätestens seit dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erlaubt. > Zum Download Urteil vom 09.07.2014 vom Urteil vom 09.07.2014 – BVerwG 8 C 7.13
Die Wettbewerbszentrale hat das Gewinnspiel mit Hauptpreis „Schönheits-OP“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gerichtlich durchgesetzt. Das Gewinnspiel lief unter dem Aufhänger „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ und wurde von RTL Radio Center Berlin veranstaltet. Die Ankündigung des Berliner Radiosenders für ein Gewinnspiel, bei dem Teilnehmer eine Schönheitsoperation gewinnen können, stellt nach dem Urteil vom Kammergericht
Eine Lotterie darf in ihren Werbe-Publikationen einen Gewinner nicht ungefragt mit Vor- und Nachnamen nennen. Der Gewinner einer Lotterie wurde mit vollem Vor- und Nachnamen genannt, obwohl vereinbart war, dass nur der Vorname angegeben werden sollte. Hierin liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Beschluss-LG-Köln-v.-23.12.2019-Az.-28-O-48219.. Große Vorsicht also bei der Nennung des Namens eines Lotteriegewinners. Unzulässige Namensnennung nach Gewinn eines sechsstelligen
Für den Artikel „Leadgenerierung mit Gewinnspielen – Kunden aktivieren“ in der aktuellen Ausgabe von ONEtoONE 1-2/2021 wurden unser Vorstandsvorsitzender Patrick Grünberg und der Mitgeschäftsführer unserer Schwesterfirma HAPPY Secure Promotions Lothar Mende als Gewinnspiel-Experten befragt. Lesen Sie in Auszügen, was sie zur Leadgenerierung und Kundenaktivierung mit Gewinnspielen zu sagen hatten. (Den kompletten Artikel können Sie hier >downloaden „Leadgenerierung-mit-Gewinnspielen-ONEtoONE-1-2021“.) Nicht