Wenn sich am 20. September in Köln wieder für 2 Tage die Pforten zur DMEXCO – Digital Marketing Exposition & Conference öffnen, startet HAPPY Marketing Solutions auf seinem Stand A-020 in Halle 06.1 ein neues spektakuläres DMEXCO Tresor-Gewinnspiel. Jeder Standbesucher hat beim HAPPY Tresor-Gewinnspiel die Chance, mit einem selbstgewählten individuellen 5-stelligen Code den Tresor zu knacken. Als Gewinn winkt ein MINI Coupe John Cooper Works im Wert von
Die Marketingziele von Gewinnspielen unterlagen in den letzten Jahren einem starken Wandel. Wurden sie früher insbesondere zur Markenbildung und -pflege sowie Kundenbindung eingesetzt, dienen sie heute überwiegend der Leadgenerierung, Absatzförderung und Frequenzsteigerung am POS. Insbesondere bei der Absatzförderung haben Gewinnspiele seit der Erlaubnis, den Warenkauf mit einem Gewinnspiel zu koppeln, eine nicht mehr wegzudenkende Rolle eingenommen.
Gewinnspiele sind im Marketing-Mix eines der erfolgreichsten Tools, wenn nicht sogar das erfolgreichste. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gewinnspiel gut gemacht ist. Dabei gibt es einige Fehlerquellen, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Das sind einerseits konzeptionelle Fehler, aber auch rechtliche und handwerkliche Fehler. HAPPY kennt alle Fehlerquellen und greift dabei auf die Erfahrung von
Zunächst einmal sollte man sich mit der Definition auseinandersetzen und eine Abgrenzung vornehmen, bevor man sich damit beschäftigt, wie man ein Gewinnspiele rechtskonform veranstalten kann. Was ist eigentlich ein Gewinnspiel? Hierfür gibt es keine allgemein gültige Legaldefinition. Genau genommen handelt es sich bei Gewinnspielen, Preisausschreiben und Verlosungen um die gleiche Veranstaltung, bei der eine Teilnahme
HAPPY führt auf dem Expertenblog Gewinnspiel Wissen nach Branchen sortierte Datenbanken mit Gewinnspiel-Cases, inzwischen über 2.000. Jedes Gewinnspiel wird beschrieben und komplett mit PDFs dokumentiert, damit auch nach Ablauf der Links die Informationen für die Ewigkeit erhalten bleiben. Hier die direkten Links zu den Branchen-Datenbanken: > Cases Automobil-Gewinnspiele Cases B2B-Gewinnspiele Banken- & Versicherungs-Gewinnspiele Dienstleister- & Handwerk-Gewinnspiele FMCG-Gewinnspiele
Das renommierte Unternehmermagazin IMPULSE hat sich in dem Fachartikel „PR für kleine Unternehmen“ u. a. auch ausführlich zu Gewinnspielen geäußert. Denn auch kleine Unternehmen können PR in eigener Sache machen. Ganze 16 Tipps werden für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit gegeben – von Fachartikeln über Gewinnspiele bis hin zum Tag der offenen Tür. Hier ein Auszug zum
DMEXCO 23 – HAPPY Marketing Solutions ist auch in 2023 wieder als Aussteller dabei – Europas führendem Digital Marketing & Tech Event. Am 20. und 21. September warten 2 Tage voller Inspiration, Networking und Business! Hier werden Branchenführer, Marketing- und Medienprofis sowie Technologie- und Innovationstreiber an zentraler Stelle zusammengebracht. HAPPY Marketing Solutions ist auf dem Stand A-20 in Halle
Verkaufsförderung und Promotionaktionen sind besonders erfolgreich, wenn sie mit einem Gewinnspiel verbunden werden. Ich kenne kein Marketingtool, das so vielseitig geeignet ist, wie ein Gewinnspiel. Vorausgesetzt natürlich, es ist ein gut gemachtes Gewinnspiel. Darüber hinaus muss es im Rahmen des verfügbaren Budgets zum Unternehmen, zur Marke und insbesondere zur Zielgruppe passen. Apropos Budget: Noch immer
Unternehmen suchen immer wieder nach geschäftlichen Anlässen, um daran eine Verkaufsaktion zu knüpfen. Viele denken da zunächst an Saisonaktionen oder an Feiertage. Dabei liegt der Anlass oftmals im eigenen Unternehmen auf der Hand. Ein bevorstehendes Firmenjubiläum, einfache und runde Geburtstage, Jahrestage oder die 10. 25. oder 100. Veranstaltung oder die 33. Eröffnung einer Filiale oder
Die große Aufregung hat sich gelegt: Auch künftig können mit Gewinnspielen rechtskonforme Werbe-Einwilligungen generiert werden. Denn bei der Gewinnspiel-Kopplung unter der DSGVO geht immer noch was. Denn völlig unmöglich wurde die Koppelung von der Teilnahme und gleichzeitiger Einwilligung in den Erhalt von Werbung bei Gewinnspielen nämlich auch unter der DSGVO nicht. Dankenswerterweise weist das Bayerische