Der HAPPY-Blog zum
Gewinnspiel-Marketing
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RECHTSPRECHUNG

In der Blog-Kategorie „Gewinnspiel-Rechtsprechung“ möchten wir die wichtigsten rechtlichen Fragen zu Preisausschreiben, Verlosungen und Gewinnspiele ansprechen. Gewinnspiele sind eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer, auf ihr Unternehmen und ihre Produkte aufmerksam zu machen. In aller Regel lohnt sich der Einsatz in Form von Gewinnen, denn der Werbewert ist höher als die Kosten, die damit verbunden sind. Es wird allerdings nicht immer ein rechtskonformes Gewinnspiel veranstaltet. Deshalb ist wichtig, sich mit dem Gewinnspiel-Recht auszukennen oder mit einem erfahrenen Dienstleistungspartner wie HAPPY Marketing Solutions zusammenzuarbeiten.

Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Anfor­derungen an Gewinnspiele in den letzten Jahren deutlich liberali­siert wurden, solltest du die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Vorschriften, nicht aus den Augen verlieren. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Bereich nach wie vor einige rechtliche Unwissenheiten bestehen. Die Beiträge in dieser Kategorie geben wichtige Tipps zu den einschlägigen Vorschriften. In dieser Kategorie findest du auch die aktuellen Urteile zum Gewinnspiel-Recht.

Wir von HAPPY unterstützen dich dabei, damit dein Gewinnspiel rechtskonform und ohne rechtliches Risiko für Sie veranstaltet wird. Bestandteil der HAPPY Gewinnspiel-Lösung sind rechtskonforme Muster-Teilnahmebedingungen und eine Muster-Datenschutzerklärung. Selbstverständlich stellen wir auch sicher, dass du ein rechtskonformes Werbeeinverständnis bekommst. Außerdem kennen wir alle relevanten gesetzlichen Regelungen und die relevanten Urteile. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden immer sofort umgesetzt.

Du möchtest dich direkt einmal unverbindlich austauschen? Dann nimm gerne einfach Kontakt auf!


Keine Glücksspielvermittlung: Rewe & dm dürfen Losgutscheine verkaufen

15 Januar
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Verkauf von Aktion Mensch-Losen bei REWE und dm keine Glücksspielvermittlung ist. Die Lotteriegenehmigungsbehörde in Rheinland-Pfalz hatte die Genehmigung mit der Begründung verweigert, dass es sich beim Verkauf von Losgutscheinen um die Vermittlung von Glücksspiel handele. Diese müssten von den Handelsketten eigens beantragt werden. Seit zwei
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OVG Lüneburg: Rückwärts-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

15 Januar
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss (> Urteil_Oberverwaltungsgericht Lüneburg) vom 14.03.2017 entschieden, dass es sich bei einer Online-Cent-Auktion um verbotenes Glücksspiel handelt. Zuvor hatte die Ordnungsbehörde bereits die Aktivitäten der Antragstellerin untersagt. Gegen diese Untersagung hatte die Antragstellerin geklagt. Das OVG stufte nun den Ablauf der Auktionen auf dem Internetportal der Klägerin als genehmigungspflichtiges Glücksspiel
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VGH Mannheim Countdown-Auktion ist verbotenes Glücksspiel

15 Januar
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Bei sog. Cent-Auktionen kauft der Verbraucher zunächst Gebotsrechte. Diese kann er einsetzen, um für ein Produkt zu bieten. Pro Gebot erhöht sich dann der Kaufpreis und teilweise verlängert sich gleichzeitig der Auktionszeitraum. Diese Art des Verkaufens darf im Internet nicht stattfinden, da es sich um illegales Glücksspiel handelt, hat der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg entschieden. Eine Countdown-Auktion
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Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen

15 Januar
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Nach einem Urteil vom Landgericht Amberg muss bei einem Gewinnspiel im Print-Bereich ausreichend transparent auf etwaige Beschränkungen bei der Teilnahme hingewiesen werden. Hierfür reicht es nicht aus, pauschal auf eine Internetseite zu verweisen Urteil_LG-Amberg-Urteil-v.-08.04.2019-Az.-41-HK-O-93218. Ein Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen. Die Beklagte – ein bundesweiter Elektromarkt – bewarb in einem Print-Werbeprospekt ein Gewinnspiel.  Ab 20,- EUR Einkaufswert

Werbeeinwilligung mit Co-Sponsoren & Einwilligungsklausel ist wirksam und DSGVO-konform

14 Januar
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Von besonderer Praxisrelevanz ist, dass sich das OLG Frankfurt a.M. erstmals in einem Urteil auf eine bestimmte Anzahl von Co-Sponsoren festgelegt hat. Denn eine Werbeeinwilligung mit Co-Sponsoren und der Einwilligungs-Klausel „Strom & Gas“  ist wirksam und DSGVO-konform Urteil_Teilnahme-an-einem-Gewinnspiel-von-Einwilligung-in-zukuenftige-E-Mail-Werbung-Oberlandesgericht-Frankfurt_aM-20190627.  Leitsatz 1. Wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht, handelt es sich um eine
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Kopplung von Gewinnspiel und Rezepteinlösung wettbewerbswidrig

14 Januar
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Der Fall „Kopplung von Gewinnspiel und Rezepteinlösung“ war vor dem OLG Frankfurt a. M. anhängig. Die Beklagte – eine ausländische Versandapotheke – warb für ein großes Gewinnspiel. Hauptpreis war ein Gutschein für ein E-Bike im Wert von 2.500,- EUR sowie neun Philips-Sonicare-Diamond-Clean-Sets. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung war das Einsenden eines Rezepts. Das OLG Frankfurt
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VGH: Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind erlaubt

14 Januar
Wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort eine bestimmte Menge regnet oder schneit, darf ein Händler seinen Kunden den Kaufpreis erstatten oder eine hohe Rückerstattung vornehmen. Denn Gewinnspiele mit „Wetten aufs Wetter“ sind spätestens seit dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erlaubt. > Zum Download Urteil vom 09.07.2014 vom Urteil vom 09.07.2014 – BVerwG 8 C 7.13
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Radio-Gewinnspiel mit Hauptpreis „Schönheits-OP“ wettbewerbswidrig

14 Januar
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Die Wettbewerbszentrale hat das Gewinnspiel mit Hauptpreis „Schönheits-OP“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gerichtlich durchgesetzt. Das Gewinnspiel lief unter dem Aufhänger „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ und wurde von RTL Radio Center Berlin veranstaltet. Die Ankündigung des Berliner Radiosenders für ein Gewinnspiel, bei dem Teilnehmer eine Schönheitsoperation gewinnen können, stellt nach dem Urteil vom Kammergericht

Namensnennung von Lotteriegewinner verstößt gegen DSVGO

13 Januar
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Eine Lotterie darf in ihren Werbe-Publikationen einen Gewinner nicht ungefragt mit Vor- und Nachnamen nennen. Der Gewinner einer Lotterie wurde mit vollem Vor- und Nachnamen genannt, obwohl vereinbart war, dass nur der Vorname angegeben werden sollte. Hierin  liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Beschluss-LG-Köln-v.-23.12.2019-Az.-28-O-48219.. Große Vorsicht also bei der Nennung des Namens eines Lotteriegewinners. Unzulässige Namensnennung nach Gewinn eines sechsstelligen
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Kopplung von Kassenbon und Gewinnspiel lt. BGH legal

06 Juni
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Zum Thema Kopplung von Kassenbon und Gewinnspiel ist eine aktuelle Werbung vom Penny-Supermarkt interessant, dass „Jeder 100. Einkauf geschenkt“ wird. Die hat mich noch einmal veranlasst , etwas über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Kopplung von Wareneinkauf und Gewinnspiel zu schreiben. Bei der aktuellen Aktion von Penny bekommt man vom 08. bis 20.06.2020 den gezahlten Einkaufswert
Patrick Grünberg
06103 2053 - 705
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